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Stationäre Pflege - Haus zum Guten Hirten

Pflegeleistungen

Unser Haus bietet Pflege in Form der

  • Kurzzeitpflege und der
  • vollstationären Pflege.

Kurzzeitpflege kann in Anspruch genommen werden:

  • wenn nach stationärer Krankenhausbehandlung eine Pflegeperson zu Hause nicht sofort zur Verfügung steht
  • bei Urlaub, Krankheit oder sonstiger Verhinderung der häuslichen Pflegeperson
  • bei Renovierung oder Umbau der eigenen Wohnung

Bei anerkannter Pflegebedürftigkeit beteiligen sich die Pflegekassen an den entstehenden Kosten.
Auf Wunsch sind wir Ihnen auch gern bei der Beantragung einer finanziellen Beteiligung Ihrer Pflegekasse oder des Sozialamtes behilflich.

Vollstationäre Pflege kann in Anspruch genommen werden:

  • wenn eine Heimbedürftigkeit vorliegt (Bescheinigung wird vom Hausarzt oder der Pflegekasse ausgestellt)

Sprechen Sie uns an - wir beraten Sie gern!

Heimentgelt

Die Gesamtkosten in stationären Altenhilfeeinrichtungen unterteilen sich in Kosten für:

  • Unterkunft und Verpflegung
  • Pflegekosten, einschließlich Behandlungspflege und sozialer Betreuung
  • Investitionskosten

Pflegesätze ab dem 01.02.2012  im "Haus zum Guten Hirten"

Pflegestufe 0

 

Unterkunft

16,13 Euro

Verpflegung

12,41 Euro

Investitionskosten

  7,72 Euro

Pflegekosten

26,74 Euro

Summe täglich

63,00 Euro

 

Pflegestufe 1

 

Unterkunft

16,13 Euro

Verpflegung

12,41 Euro

Investitionskosten

  7,72 Euro

Pflegekosten

42,23 Euro

Summe täglich

78,49 Euro

 

Pflegestufe 2

 

Unterkunft

16,13 Euro

 Verpflegung

12,41 Euro

Investitionskosten

  7,72 Euro

Pflegekosten

60,81 Euro

Summe täglich

97,07 Euro

 

Pflegestufe 3

 

Unterkunft

16,13 Euro

 Verpflegung

12,41 Euro

Investitionskosten

  7,72 Euro

Pflegekosten

80,09 Euro

Summe täglich

116,25 Euro

Für Einzelzimmer erhöhen sich die Investitionskosten täglich um 3,00 Euro in jeder Pflegestufe.
Bei ausschließlicher Sondenernährung reduzieren sich die Kosten für Verpflegung täglich um 4,14 Euro in jeder Pflegestufe.

Zur Zeit gültige Leistungen der Pflegekasse

Entsprechend der festgestellten Pflegestufe beteiligt sich Ihre Pflegekasse monatlich an den Pflegekosten wie folgt:

Pflegestufe 1 = 1.023,00 Euro
Pflegestufe 2 = 1.279,00 Euro
Pflegestufe 3 = 1.550,00 Euro
Härtefälle bis zu 1.918,00 Euro

Pflegewohngeld

Wenn Sie Leistungen von der Pflegekasse erhalten, haben Sie unter Umständen Anspruch auf Pflegewohngeld. Das Pflegewohngeld ist von bestimmten Faktoren (z.B. Rentenbezüge, Vermögen und andere Einkünfte) abhängig und wird von uns bei der zuständigen Behörde beantragt.