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Gläubigernachforschung

Gläubigernachforschung

Es kommt immer wieder vor, dass nicht mehr alle Gläubiger bekannt sind, da Unterlagen abhanden gekommen sind und die Gläubiger sich seit längerem nicht gemeldet haben. Da ein rechtskräftiger Titel erst nach frühestens 30 Jahren verjährt, sollten für eine umfassende Schuldenregulierung Nachforschungen betrieben werden.

Es gibt allerdings kein Verzeichnis, in dem alle Gläubiger und Schulden aufgelistet sind.

Bei den nachfolgenden Stellen kann um entsprechende Informationen gebeten werden. Eine absolute Sicherheit, dass alle Gläubiger erfasst wurden, gibt es allerdings nicht.

-          Bei den zuständigen Gerichtsvollziehern, ggf. auch an früheren Wohnorten anfragen

-          Kopien der Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse bei auszahlenden Stellen z.B. Arbeitgeber, Rentenversicherer, Arbeitsamt, usw. besorgen

-          Selbstauskunft bei der Schufa einholen

-          Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis beim zentralen Mahngericht anfordern Briefvorlage