Metanavigation:


Schriftgröße:



Pfad:


Haupnavigation 2. Ebene:


Informationen zum Thema Schulden

Seite 1/2

19 Einträge

Seite:

01.03.2005
Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Bei der Beratungs- und Prozesskostenhilfe werden die Verfahrens- und eigenen Anwaltskosten zunächst vom Staat übernommen.  mehr

01.03.2005
Das Konto für Jedermann
Nach einer Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses ist jedem Verbraucher, unabhängig von seiner Einkommensart und Einkommenshöhe, eine Girokonto auf Guthabenbasis einzurichten.   mehr

01.03.2005
Der Gerichtsvollzieher
Wenn ein Gläubiger einen vollstreckbaren Titel besitzt, kann er im Rahmen der Zwangsvollstreckung den GV mit einer so genannten Sachpfändung beauftragen.   mehr

01.03.2005
Die Eidesstattliche Versicherung
Die Eidesstattliche Versicherung ist die „öffentliche“ Erklärung der Zahlungsunfähigkeit und Unpfändbarkeit.   mehr

01.03.2005
Die Schufa
Die Schufa dient in der Regel Kreditinstitutionen zur Überprüfung der Kreditwürdigkeit.   mehr

01.03.2005
Erste Schritte zur Schuldenfreiheit
Zu allererst sollte ein Termin mit der Schuldnerberatungsstelle vereinbart werden, um mögliche Vorgehensweisen individuell zu besprechen.   mehr

01.03.2005
Inkassobüros
Inkassobüros sind Firmen, die auf die Eintreibung fälliger Forderungen spezialisiert sind.   mehr

01.03.2005
Kindesunterhalt (a)
Was kann der Unterhaltsberechtigte tun, wenn der verpflichtete Elternteil den Kindesunterhalt nicht zahlt.   mehr

01.03.2005
Kindesunterhalt (b)
Wenn ein Elternteil Unterhalt zahlen muss, aber durch äußere Umstände z.B. anhaltende Arbeitslosigkeit trotz intensiver Bemühungen, dazu nicht in der Lage ist.  mehr

01.03.2005
Kontopfändung
Der Gläubiger lässt durch den Gerichtsvollzieher einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bei der kontoführenden Bank vorlegen.   mehr

Seite 1/2

19 Einträge

Seite: