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Informationen zum Thema Schulden
01.03.2005
Lohnpfändung/Lohnabtretung
Bei einer Lohnpfändung wird dem so genannten Drittschuldner (Arbeitgeber, Arbeitsamt etc.) ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss durch den Gerichtsvollzieher vorgelegt.
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01.03.2005
Mahn- und Vollstreckungsbescheid
Der Vollstreckungsbescheid dient der Titulierung einer fälligen Forderung, d.h. die Forderung wird gerichtlich festgestellt.
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01.03.2005
Miet- und Energieschulden
Vorrangig vor allen anderen Verbindlichkeiten sollten immer die Miete, Strom- und Heizkosten beglichen werden, da dies zum existenziellen Lebensbedarf gehört.
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01.03.2005
Mitzubringenden Unterlagen für den Termin in der Schuldnerberatungsstelle
Damit ein umfassendes, individuelles Beratungsgespräch stattfinden kann, sollten nachfolgende Unterlagen – geordnet - zu dem Termin in der Schuldnerberatungsstelle mitgenommen werden.
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01.03.2005
Öffentliche Gläubiger
Als öffentliche Gläubiger bezeichnet man Behörden wie z.B. Sozialamt, Finanzamt, Arbeitsamt u.a., als Teil des Staates.
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01.03.2005
Schulden in der Ehe / Bürgschaften
Derjenige, der eine Schuld begründet, z.B. einen Kreditvertrag unterschreibt, ist für die Rückführung zuständig. Auch in einer Ehe ist der Partner nicht immer Mitschuldner.
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01.03.2005
Vererbte Schulden
Nicht nur Vermögen sondern auch Schulden können vererbt werden.
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01.03.2005
Verrechnung der Bank mit einem überzogenen Girokonto
Eine volle Verrechnung der eingehenden Zahlung mit einem überzogenen Girokonto haben in den vergangenen Jahren die Gerichte immer öfter als unzulässig erklärt.
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01.03.2005
Zwangsversteigerung von Häusern und Eigentumswohnungen
Wenn die Raten für die Finanzierung einer Immobilie nicht mehr gezahlt werden können, kann der im Grundbuch stehende Gläubiger die Zwangsversteigerung beantragen.mehr