Stark für andere
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Schwerpunkt: Armut in der Region
Armut hat viele Gesichter. Armut betrifft viele Menschen, unabhängig vom Alter, Geschlecht und Herkunft. Armut ist dort, wo eine ungleiche Verteilung von Chancen vorliegt, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben: darunter fallen z.B. politische Beteiligung und Mitbestimmung, Arbeitsmarktzugang, Zugang zu Bildung und Gesundheitswesen, Wohnen, Infrastruktur für Kinderbetreuung, soziale Sicherheit. (Vgl. 2. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung, 2005).
Bei einer Gruppe jedoch, die unter uns lebt, trifft dieses besonders zu: Menschen aus anderen Ländern, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in Deutschland leben.
Dazu führte Verena Preuß mit Heinz Drucks, Leiter der Flüchtlingsberatungsstelle Soest, ein Interview.
In wieweit unterscheiden sich der Grundbedarf für Menschen, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leben von dem, der Arbeitslosengeld II-Bezieher?
Die Regelsätze nach dem AsylbLG liegen noch einmal ca. 35 % unter denen des ALG II. Das heißt in Zahlen ausgedrückt, dass zum Beispiel ein Haushaltsvorstand 224,97 Euro bekommt. Darin sind für seinen persönlichen Bedarf 40,90 Euro als „Taschengeld“ enthalten. Kinder bis 7 Jahre bekommen 132,93 Euro inklusive 20,45 Euro als „Taschengeld“ pro Monat. Seit der Einführung im Jahre 1993 hat es trotz steigender Preisentwicklungen unter anderem auch bei Nahrungsmitteln keine Anpassung der Regelsätze gegeben. Dabei ist zu beachten, dass bei einer Unterbringung in eine Unterkunft, wie es für Flüchtlinge üblich ist, noch einmal pauschal 25,56 Euro pro Monat und pro Kopf für Strom abgezogen werden.
Abgesehen vom „Taschengeld“ wird dieser Betrag häufig nicht bar gezahlt, sondern lediglich in Form von Gutscheinen gewährt, die allerdings auch nicht in allen Geschäften eingelöst werden können. Das bedeutet, den Menschen wird die Chance genommen, frei zu wählen, wo sie einkaufen möchten. Sie sind an das Angebot und das Preis-Leistungsverhältnis der vorgegebenen Läden gebunden. Weiterhin problematisch ist auch, dass Flüchtlinge kein Anspruch auf Kinder-, Eltern- und/oder Wohngeld haben.
Mit diesen finanziellen Einschränkungen bleiben ihnen viele Chancen verschlossen. Selbst wenn, sie am gesellschaftlichen Leben teilhaben und zum Beispiel einen VHS Deutschkurs besuchen wollen, ist ihnen dies nicht möglich. Mit Hilfe der mancherorts ausgestellten „Sozialpässe“ erhält man zwar z.B. bei der VHS einen Nachlass von bis zu 50 %, dennoch bleibt ein Eigenanteil von über 100 Euro, den die Flüchtlinge auch dann nicht tragen können, wenn eine Ratenzahlung möglich ist.
Was bedeutet das für die Betroffenen und insbesondere für die Kinder?
Ausgrenzung und Stigmatisierung in allen Bereichen des Alltages. Sie fallen an der Kasse im Supermarkt auf, wohnen außerhalb in Container-Dörfern, tragen meistens gebrauchte Kleidung und verschlissene Tornister, haben kein Geld für Schulutensilien und sind von kostenpflichtigen Schulaktivitäten wie zum Beispiel Ausflüge und Klassenfahrten in der Schule häufig ausgeschlossen. Ebenso können sie oft auch nicht am Angebot der Offenen Ganztagesschule teilnehmen, da sie kein Geld für den Eigenanteil haben. Alle Fahrten und Freizeiten, die außerhalb des jeweiligen Kreises stattfinden, müssen mit einer Reiseerlaubnis durch die Ausländerbehörde genehmigt werden.
Auch die Gesundheitsfürsorge ist drastisch eingeschränkt. Nur akute und/oder schmerzhafte Erkrankungen dürfen behandelt werden. Hilfsmittel bei chronischen Erkrankungen wie zum Beispiel Gehhilfen und Hörgeräte werden häufig ebenso verweigert, wie die Kostenübernahme für Therapien, Brillen oder Zahnersatz.
Das hört sich nun alles sehr theoretisch an, aber stellen Sie sich mal vor, was das für ein Kind von 6 oder 11 Jahren bedeutet. Es ist von allem ausgeschlossen, was uns normal erscheint. Das Schuld- und Schamgefühl überwiegt bei diesen Kindern und Jugendlichen, obwohl sie nicht nachvollziehen können, warum sie in ihren Chancen so behindert werden. Selbst wenn die Kinder wollten und ihr bestes geben – was auch immer das in unseren moralischen Vorstellung bedeuten mag – sie bleiben weiter an den Rand gedrängt und können ihre Wünsche und Ziele nicht erreichen, weil die Gesetze dem entgegen stehen.
Können Sie ein Beispiel benennen an dem die Benachteiligung besonders deutlich wird?
Tja, eigentlich kann ich gar nichts benennen, wo dies nicht deutlich wird. Leben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bedeutet bildhaft ausgedrückt „Leben vom Abfall der Wohlstandsgesellschaft“ - gebrauchte Kleidung, verbrauchte Möbel, verwohnte Wohncontainer, Essen von den Tafeln, abwarten, zurückstehen, abgewiesen werden, kein Recht haben auf…
Diese Situation ist besonders erniedrigend, weil Flüchtlingen zugleich jede Möglichkeit verweigert wird, die eigene Lebenssituation zu verändern. Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist ihnen dauerhaft versperrt. Sie haben keine Arbeitserlaubnis, können hier nicht studieren oder eine Ausbildung machen und bangen zusätzlich noch darum, nicht abgeschoben zu werden.
Dieses Vakuumleben kann sich über Jahre - manchmal auch Jahrzehnte - hinweg ziehen, ohne dass die Menschen eine Chance zu haben, sich selbst aus dieser Ohnmacht befreien zu können oder zu dürfen.
Hat diese Ungleichbehandlung nach Ihrer Einschätzung Auswirkungen auf die laufende Diskussion von jugendlichen Straftätern?
Dauerhafte Lebensverhältnisse am Rande unserer Gesellschaft haben sicher Einfluss auf z.B. Beschaffungskriminalität wie Ladendiebstahl, Abziehen etc. Besonders Jugendliche haben es satt, ständig ausgegrenzt zu sein. Körperliche Auseinandersetzungen können leider in allen Jugendcliquen vorkommen. Insofern verhalten sich auch junge Flüchtlinge ganz „normal“. Niemand behauptet ja, dass Flüchtlinge bessere Menschen sind als wir, die wir hier geboren sind.
Dennoch muss ich aus meiner Erfahrung sagen, dass Flüchtlinge sich trotz ihrer dauerhaften Ausgrenzungserfahrungen außergewöhnlich angepasst an unsere Rechtsnormen verhalten. Verglichen mit deutschen Jugendlichen sind jugendliche Flüchtlinge seltener strafauffällig. Außerdem muss man in diesem Zusammenhang auch erwähnen, dass Flüchtlinge gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen können, die für Deutsche gar nicht gelten. Sie unterliegen z.B. der sog. Residenzpflicht, was bedeutet, dass sie in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt sind und sich ausschließlich in einer Stadt bzw. einem Landkreis aufhalten dürfen. Somit stellt z.B. für Flüchtlinge aus dem Kreis Soest ein Besuch in Hamm bereits eine „strafbare Handlung“ dar.
Welche Regelung würden Sie zur Förderung einer besseren Integration verändern?
Ich persönlich plädiere entschieden für eine Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes, einhergehend mit einer generellen Arbeitserlaubnis, nach angemessener Wartezeit. Dadurch wäre dann auch endlich Schluss mit der diskriminierenden Gesundheitsversorgung.
Die Teilnahme an Integrationskursen sollte sich am Bedarf und nicht am Status orientieren. Dabei sollte ein unbeschränkter Zugang zur Bildung Standard sein, solange sich jemand hier aufhält, egal welchen Aufenthaltsstatus er hat. Dadurch wird eine Eingliederung in den hiesigen Arbeitsmarkt ermöglicht, falls die Menschen letztendlich hier bleiben können. Im Falle einer unvermeidbaren Rückkehr in das Heimatland würde das, den Heimkehrern dort den Start erleichtern und könnte so als indirekte Entwicklungshilfe gesehen werden.
Die Containerlager müssen aufgelöst werden, da diese überwiegend in marodem Zustand sind, denn schließlich waren sie gar nicht für eine Dauernutzung vorgesehen. Eine dauerhafte Unterbringung unter solch beengten und spartanischen Bedingungen ist unwürdig und lässt, im Hinblick auf die Kinder, Kindeswohlgesichtspunkte außer Acht.
Darüber hinaus muss auch in unseren Behörden ein Umdenken stattfinden. Interkulturelle Schulung der Mitarbeitenden in Behörden mit dem Ziel, Integration als Leitungsaufgabe zu betrachten, wäre ein großer Schritt in Richtung Chancengleichheit. Der Grundsatz der „Bürgerfreundlichkeit“ muss auch für Migranten und Flüchtlinge gelten, das heißt „Willkommen und guten Tag“ statt „raus, was willst du schon wieder“.
Wie können wir als BürgerInnen etwas für diese Menschen tun?
Das ist eine Frage, die sich nicht so leicht beantworten, wie stellen lässt. Grundsätzlich gibt es vielfältige Möglichkeiten. Ich möchte an dieser Stelle nur ein paar Punkte nennen, die eigentlich für jede und jeden machbar sind und den Schwächsten der Schwachen, nämlich den Kindern zu Gute kommen.
- Kontaktaufnahme zu Flüchtlingen in der Nachbarschaft
- Patenschaften“ für Familien oder Kinder, um Hilfestellung im Alltag anzubieten Schulaufgabenbetreuung und Unterstützung der Kinder.
- Kontakte zu deutschen Nachbarn erleichtern den Zugang zur deutschen Sprache.
- Unterstützung unserer Angebote. Wir suchen nach Menschen, die „Kreativkurse“ anbieten und ihre Fähigkeiten möglichst kostenlos zur Verfügung stellen. Mitwirkung in den ehrenamtlichen Arbeitskreisen, die sich monatlich treffen.
Wenn Sie helfen oder weitere Informationen möchten, wenden Sie sich an die Flüchtlingsberatung unter der Telefonnummer 02921 3620-160.