Manchmal können Eltern die rechtliche Sorge für ihr Kind nicht wahrnehmen. In sehr bedrohlichen Situationen kann das Gericht das Sorgerecht der Eltern entziehen. In einem solchen Fall wird dem Kind durch das Gericht ein Vormund zur Seite gestellt. Dieser vertritt das Kind in allen rechtlichen, finanziellen und pädagogischen Fragen. Das Wohl des Kindes steht dabei im Mittelpunkt. So sorgt der Vormund für ein verlässliches Umfeld, in dem der notwenige Schutz, Geborgenheit, Fürsorge, Förderung und Entwicklung gewährleistet werden kann. Häufig bieten Verwandte dieses neue zu Hause. Ein verantwortungsvoller Weg kann jedoch auch die Vermittlung in eine Pflegefamilie oder in ein Heim sein. Der Vormund organisiert diese Hilfen und arbeitet mit unterschiedlichen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zusammen. Die MitarbeiterInnen des Betreuungsvereins. ergreifen unabhängig die Partei des Kindes und sorgen als Vormund für die Finanzierung und rechtliche Durchsetzung von Ansprüchen z.B. gegenüber Behörden und ggf. auch Verwandten. Im evangelischen Kirchenkreis Unna gehört die Sorge um das Kindeswohl, auch im Rahmen von Vormundschaften und Pflegschaften, zu den tradierten und selbstverständlichen diakonischen Aufgaben. So wird dieser Bereich durch den Betreuungsverein in enger Anbindung zum Jugendpfarramt des evangelischen Kirchenkreises Unna zeitgemäßen fortgeführt. Die Qualität der Arbeit wird umfangreich gesichert, wichtige Aspekte sind die Aus- und Fortbildung der MitarbeiterInnen, die kontinuierliche externe Supervision, Hilfeplanung und Dokumentation der Arbeit.
Anwalt des Kindes – der Verfahrenspfleger
Kinder und Jugendliche geraten bei Familiengerichtsverfahren schnell in Loyalitätskonflikte. Der Blick auf das Kind kann verloren gehen, wenn es zum Streitobjekt zwischen den am Verfahren beteiligten wird.
Seit der Einführung des Kindschaftsrechts kann das Familiengericht einem minderjährigen Kind einen Verfahrenspfleger bestellen. Dieser vertritt in diesem Verfahren die Interessen des Kindes und trägt damit zur richterlichen Entscheidungsfindung bei.
Als "Anwalt des Kindes" bringt der Verfahrenspfleger die Wünsche, Ängste und Sorgen des Kindes dem Gericht deutlich zu gehör.
Aufgaben:
- Erkundung des Kinderwillens
- Klarheit für das Kind bezüglich des gerichtlichen Verfahrens vermitteln
- Begleitung des Kindes bei richterlichen Anhörungen
- Wahrnehmung rechtlicher Möglichkeiten im Verfahren
- Erläuterung richterlicher Entscheidungen für das Kind
- Schriftliche Stellungnahmen für das Gericht
- Gespräche mit Verfahrensbeteiligten und wichtigen Kontaktpersonen des Kindes
Qualität der Arbeit
Alle VerfahrenspflegerInnen des Vereins sind Diplom SozialarbeiterInnen und verfügen über umfangreiche Erfahrungen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Der Verein stellt die Fortbildung der Mitarbeiter sicher. Die Refexion der Arbeit als VerfahrenspflegerInnen erfolgt durch regelmäßige Supervision. Weiter wird die Qualität der Arbeit durch regelmäßige kollegiale Beratung und die Arbeit im Team gesichert. Die Räumlichkeiten des Vereins können ggf. für die Kontaktaufnahme und Gespräche genutzt werden.
