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Das Jahr als rechtlicher Betreuer

Infoschrift begleitet durch 2019

Über viele interessante Angebote freuen sich Beate Heck (Diakonie), Elke Fahrbach-Behler (SKM) und Bettina Kalthoff, Betreuungsstelle der Stadt (v.l.). Foto: drh/Kathrin Risken


Lippstadt (drh) - Was ist das Bundesteilhabegesetz? Wie geht es nach einem Krankenhausaufenthalt weiter? Wie gehe ich mit der neuen Datenschutzgrundverordnung um? Diese Fragen stellen sich  viele Menschen, die als ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer tätig sind. Im Stadtgebiet Lippstadt sind das immerhin über 400 Menschen. Antworten auf ihre Fragen finden sie in der Informationsschrift 2019. Sie richtet sich darüber hinaus an Bevollmächtigte in Lippstadt.

Herausgegeben wird die Broschüre von den Betreuungsvereinen der Diakonie Ruhr-Hellweg und des Sozialdienstes Katholischer Männer (SKM) und der Betreuungsstelle der Stadt Lippstadt. In der Schrift geht es nicht nur um die Führung von rechtlichen Betreuungen, vielmehr profitieren ihre Leser von vielen Tipps, Kontaktdaten und Informationen zu gesetzlichen Neuerungen.

Praktisch: Auch, wenn heute viele Schriften digital daherkommen, setzen die Träger auf die altbewährte Papierform. „Um den Interessierten im wahrsten Sinne des Wortes etwas an die Hand zu geben“, so Elke Fahrbach-Behler (SKM) und Beate Heck (Diakonie).                                                        

Darüber hinaus bieten die Herausgeber der Informationsschrift die Möglichkeit zur Beratung, Fortbildung und Austausch – auch bei den zahlreichen Veranstaltungen, die in diesem Jahr unter dem Schwerpunkt „Wohnen im Alter“ stehen.

Das Infoheft 2019 und den Veranstaltungskalender gibt es bei den Betreuungsvereinen. Auf der Homepage der Stadt und unter www.diakonie-ruhr-hellweg.de können die Informationen heruntergeladen werden. Wer Interesse am Ehrenamt hat, kann sich bei Elke Fahrbach-Behler unter der Telefonnummer 02941 97 34 45 oder bei Beate Heck unter der Telefonnummer 02941 978 55 14 melden.

 

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Ausschließlich aus Gründen der besseren Lesbarkeit sehen wir von einer gleichzeitigen Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers ab und verwenden die sprachlich gängige Form, daher meist das generische Maskulinum. Wir verstehen das generische Maskulinum als neutrale grammatikalische Ausdrucksweise, die in der Ansprache sowie Ihrer Geltung selbstverständlich und ausdrücklich alle Geschlechter gleichermaßen umfassen soll. Vielen Dank für Ihr Verständnis.