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Berufe mit Zukunft

Eine Ausbildung im Pflegeberuf ebnet den Weg in Berufe mit Zukunft. Starten Sie in unserer Pflegeschule durch. 

Wir bilden zum/zur Pflegefachmann/-frau und zum/zur Pflegefachassistent/in aus. 

 

Hier finden Sie uns

Ausbildung zum/zur Pflegefachmann/-frau

Wir bieten Menschen, die sich für Pflegeberufe interessieren, eine dreijährige Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Pflegefachmann/-frau an.

Der anspruchsvolle Pflegeberuf erfordert eine qualifizierte Ausbildung. Die bisherigen Berufsausbildungen der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege und Kinderpflege werden einer generalistischen Ausbildung mit dem Berufsabschluss ''Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann" zusammengeführt. Damit werden die Ausbildungen zur Pflege von Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen befähigt.

Die Ausbildung entspricht den EU-Richtlinien und ist europaweit anerkannt.

Nach abgeschlossener Ausbildung ermöglichen Fort- und Weiterbildungen sowie verschiedene Pflegestudiengänge eine individuelle Karriereentwicklung.

Der Pflegeberuf biete eine sinnvolle und befriedigende Tätigkeit nah am Menschen mit hohen Arbeitsplatzsicherheit, denn Pflegekräfte werden auf dem Arbeitsmarkt dringend gesucht.

Aufgaben- und Tätigkeitsfelder

Nach abgeschlossener Ausbildung stehen den Auszubildenden viele Berufsfelder offen:

  • stationäre /teilstationäre und ambulante Alten- und Krankenpflege,
  • Palliativpflege
  • Rehabilitation

 

Theorie und Praxis

Die Ausbildung dauert drei Jahre. Sie gliedert sich in eine schulische bzw. theoretische Ausbildung (mind. 2.100 Theoriestunden) und in eine praktische Ausbildung (mind. 2.500 Praxisstunden) in Pflegeeinrichtungen. 

Die Auszubildenden schließen einen Ausbildungsvertrag mit dem Träger der praktischen Ausbildung ab. Das ist z.B. eine stationäre oder ambulante Pflegeeinrichtung.

 

Aufnahmevoraussetzungen und Bewerbung

Gemäß der Ausbildungs-und Prüfungsverordnung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

 

  • Fachoberschulreife/Sekundarabschluss I oder
  • Hauptschulabschluss nach Klasse 9 und eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur staatl. anerk. Pflegehelferin oder
  • Hauptschulabschluss nach Klasse 9 und eine abgeschlossene mind. 2jährige Berufsausbildung oder
  • Hauptschulabschluss nach Klasse 10 und
  • gesundheitliche und persönliche Eignung

 

Wenn Sie die Ausbildungs- und Aufnahmevoraussetzungen erfüllen und Interesse am Pflegeberuf haben, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Den dazugehörigen Flyer zum Ausdrucken finden sie hier.

 

Wir benötigen von Ihnen folgende Bewerbungsunterlagen:

 

  • Anschreiben
  • tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
  • beglaubigte Kopie des Schulabschlusszeugnisses
  • gegebenenfalls weitere Zeugniskopien und Nachweise

 

Auch eine Online-Bewerbung über unsere Internetseite ist möglich (Bewerbungsformular).

 

Der Ausbildungsbeginn ist immer zum 1. April/Mai eines Jahres.

 

Den Ausbildungsvertrag schließen Sie mit der Pflegeeinrichtung ab. Die Pflegeschule erteilt die Zustimmung.

 

Ausbildung zum/zur Pflegefachassistent*in

Die Ausbildung in der Pflegeassistenz soll Sie dazu befähigen, Pflegefachfrauen und -männer bei der Erfüllung pflegerischer Tätigkeiten zu unterstützen. Hierzu gehören vor allem folgende Aufgaben:

 

  • Pflege und Begleitung von Menschen aller Altersgruppen
  • Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Rehabiliation
  • Verabreichung von Medikamenten
  • Mitwirken bei der Durchführung ärztlich veranlasster diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen 

 

 

 

Theorie und Praxis

Alle Auszubildenden erhalten eine angemessene Ausbildungsvergütung. Lehr- und Lernmittel werden kostenlos zur Verfügung gestellt.

 

Die Pflegefachassistenz-Ausbildung dauert ein Jahr (Vollzeit) und ist in Theorie- und Praxisblöcke aufgeteilt. Sie umfasst mind. 1650 Stunden (700 Stunden Theorie und 950 Stunden Berufspraxis).

 

Die Auszubildenden schließen einen Ausbildungsvertrag mit dem Träger der praktischen Ausbildung ab. Das ist z.B. eine stationäre oder ambulante Pflegeeinrichtung.

 

Sie absolvieren insgesamt vier Praxiseinsätze in verschiedenen stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen. Die Ausbildung endet mit einer praktischen, schriftlichen und mündlichen Prüfung.

 

Es kann eine finanzielle Förderung durch die Arbeitsagentur oder das Jobcenter erfolgen. Bitte lassen Sie sich beraten.

Aufnahmevoraussetzungen

Gemäß Ausbildungs- und Prüfungsordnung müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüll

 

  • Hauptschulabschluss nach Klasse 9 oder gleichwertig oder ggf. ein Eignungsgutachten durch unsere Fachschule für Pflegeberufe
  • Kenntnisse der deutschen Sprache (mind. Niveau B2)
  • gesundheitliche Eignung
  • persönliche Eignung (Vorlage eines Führungszeugnisses)

 

Wenn Sie die Ausbildungs- und Aufnahmevoraussetzungen erfüllen und Interesse am Pflegeberuf haben, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Den dazugehörigen Flyer zum Ausdrucken finden sie hier.

 

Wir benötigen von Ihnen folgende Bewerbungsunterlagen:

 

  • Anschreiben
  • tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
  • beglaubigte Kopie des Schulabschlusszeugnisses
  • gegebenenfalls weitere Zeugniskopien und Nachweise, z.B. das B2-Zertifikat

 

Der Ausbildungsbeginn ist immer zum 1. Oktober/November eines Jahres.

 

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Zertifizierte Ausbildungen

Die Ausbildung an unser Pflegeschule sind zertifiziert nach

DIN EN ISO 9001:2015 - AZAV

anerkannter Bildungsträger der Agentur für Arbeit.

 

Kontakt

02307 98300-50 E-Mail schreiben

Adresse

Fachschule für Pflegeberufe

Ebertstraße 20

59192 Bergkamen

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Heike Brauckmann-Jauer
(Leitung)

02307 98300-51

0151 14921410

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Nadine Kampmann
(Ansprechpartnerin)

02307 98300-50

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02303 25024911 E-Mail schreiben

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Fachschule für Pflegeberufe

Lerschstr. 3

59423 Unna

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Ausschließlich aus Gründen der besseren Lesbarkeit sehen wir von einer gleichzeitigen Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers ab und verwenden die sprachlich gängige Form, daher meist das generische Maskulinum. Wir verstehen das generische Maskulinum als neutrale grammatikalische Ausdrucksweise, die in der Ansprache sowie Ihrer Geltung selbstverständlich und ausdrücklich alle Geschlechter gleichermaßen umfassen soll. Vielen Dank für Ihr Verständnis.