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Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber - Wir sind ihr Lotse!

 

Wir richten mit Ihnen den Blick auf die Chancen und Möglichkeiten, die sich durch Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung bieten.

 

Sie sind ein Unternehmen des Öffentlichen Dienstes, des Gesundheitswesens oder der freien Berufe?

 

Dann ist die Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber der Diakonie Ruhr-Hellweg e.V. Ihr Dienstleister für das Thema „Arbeit und Behinderung“.

 

Wir richten uns nach Ihrem Bedarf und informieren und beraten Sie zielgerichtet, zeitnah und kostenlos.

 

Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber:innen (EAA)

 

Arbeitgeber:innen, die Menschen mit Behinderung einstellen möchten, wissen oft nicht, an wen sie sich mit ihren Fragen wenden können. Wie findet man Auszubildende bzw. Bewerber:innen mit Behinderung? Welche arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen müssen berücksichtigt werden? Welche betrieblichen Voraussetzungen bestehen? Gibt es spezielle Regelungen im Bereich Ausbildung? Wie sieht es mit finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten durch verschiedene Leistungsträger (Agentur für Arbeit, Deutsche Rentenversicherung, Integrationsamt etc.) aus?

 

Um Fragestellungen wie diese zu klären, wurde ein flächendeckendes Netz von 21 Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber:innen (EAA) geschaffen. Die EAA-Fachberater:innen sind bei insgesamt 10 Integrationsfachdiensten und elf regionalen Kammern angesiedelt. Sie verfügen über die gebündelten Informationen zu den genannten Belangen und verstehen sich als Lots:innen, die interessierte Arbeitgeber:innen durch den Bürokratiedschungel weisen. Sie bereiten individuell und unbürokratisch den Weg zu den richtigen Ansprechpersonen und zeigen die vielfältigen Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten auf.

 

Dieses Angebot ist ein weiterer Baustein, um die Inklusion im Arbeitsleben zu fördern. Das Ziel ist es, Arbeitgeber:innen auf dem Weg in eine möglichst auf Dauer angelegte Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zu begleiten. Die EAA-Fachberater:innen sind regional sehr gut vernetzt und unterstützen bei der Suche nach geeigneten Bewerber:innen für offene Stellen.

 

Hier finden Sie den Link zur LWL-Seite

 

 

 

Wir informieren und beraten Sie bei allen unternehmensspezifischen Fragen zu inklusiver Beschäftigung und Ausbildung:

 

  • Zur Einstellung und Ausbildung von Menschen mit Schwerbehinderung
  • zur Sicherung von Arbeitsplätzen und beruflicher Wiedereingliederung
  • zu rechtlichen Rahmenbedingungen und Leistungen

Wir beraten Sie persönlich vor Ort:

 

  • zur Klärung Ihres betrieblichen Bedarfes•
  • zur Entwicklung neuer Perspektiven und inklusiver Beschäftigungsmöglichkeiten
  • zur Entwicklung guter Lösungswege für Beschäftigte mit behinderungsspezifischen Fragestellungen
  • bei der Auswahl geeigneter Bewerber*innen

 

Wir unterstützen und begleiten Sie:

 

  • bei der Kontaktaufnahme zu allen beteiligten Akteuren für die Umsetzung von Inklusion in Ihrem Betrieb
  • bei Antragsverfahren

 

Wir halten ein umfangreiches Netzwerk bereit und arbeiten eng mit allen Akteuren der beruflichen Rehabilitation zusammen, wie z.B. der regionalen Agentur für Arbeit, dem Jobcenter und der Deutschen Rentenversicherung.

 

Die Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) in Westfalen-Lippe ist im Auftrag des LWL-Inklusionsamt Arbeit tätig und wird aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert. 

 

Ihre regionale Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber finden Sie unter www.eaa-westfalen-lippe.de 

 

Kontakt

0291 2900-128 E-Mail schreiben

Adresse

Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber:innen (EAA)

Schützenstr. 10

59872 Meschede

auf Karte anzeigen
Nina Rosenthal
(Ansprechpartnerin für Arbeitgeber:innen)

0291 2900-131

0151 14627060

E-Mail schreiben

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0291 2900-128 E-Mail schreiben

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Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber:innen (EAA)

Schützenstr. 10

59872 Meschede

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(Ansprechpartnerin für Arbeitgeber:innen)

0291 2900-131

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Ausschließlich aus Gründen der besseren Lesbarkeit sehen wir von einer gleichzeitigen Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers ab und verwenden die sprachlich gängige Form, daher meist das generische Maskulinum. Wir verstehen das generische Maskulinum als neutrale grammatikalische Ausdrucksweise, die in der Ansprache sowie Ihrer Geltung selbstverständlich und ausdrücklich alle Geschlechter gleichermaßen umfassen soll. Vielen Dank für Ihr Verständnis.