Was ändert sich ab 2020 in der gesetzlichen Betreuung?
Lippstadt (drh) - Im Jahr 2020 tritt die dritte Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes in Kraft, mit dem die Situation von Menschen mit Behinderung verbessert werden soll. Was bedeuten die neuen Regelungen für die rechtliche Betreuung? Welche Aufgaben kommen auf die Ehrenamtlichen zu? Zu diesem Thema haben die Betreuungsvereine der Diakonie Ruhr-Hellweg, des Sozialdienstes Katholischer Männer (SKM) Lippstadt und der Betreuungsstelle der Stadt einen Vortrag angeboten. Frank Vahrenbrink aus dem Sozialdezernat des Kreises Soest informierte in den Räumen des SKM über den aktuellen Stand der Umsetzung und mögliche Herausforderungen.
Im Dezember 2016 wurde das "Gesetz zur Stärkung und Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung" vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Die Umsetzung erfolgt in insgesamt vier Stufen. Der Referent erläuterte unter anderem, dass die Eingliederungshilfe künftig stärker auf die persönliche Situation der Betroffenen eingehen soll. Außerdem müssten die gesetzlichen Betreuerinnen und Betreuer im Blick haben, dass die Unterstützung nicht länger von einer Hand geregelt werden soll. So werden Fachleistungen wie therapeutische und pädagogische Angebote von den Wohnheimen übernommen, die ab 2020 "besondere Wohnformen" heißen. Die existenzsichernden Leistungen für Lebensunterhalt, Unterkunft und Heizung hingegen sind bei den Sozialämtern zu beantragen, so Vahrenbrink.
In Lippstadt werden rund 1600 Menschen gesetzlich betreut. Rund 40 Prozent der Betreuungen übernehmen Ehrenamtliche unter dem Dach der Diakonie Ruhr-Hellweg und des SKM. Die Freiwilligen kümmern sich beispielsweise um Amtsangelegenheiten, Versicherungen oder Heimunterbringungen. Die Träger begleiten die Ehrenamtlichen und halten sie mit Vorträgen und weiteren Veranstaltungen über neue Regelungen auf dem Laufenden.