Was müssen ehrenamtliche Betreuer ab 2020 beachten?
Hochsauerlandkreis (drh) - Im Jahr 2020 tritt die dritte Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Kraft, mit dem die Situation von Menschen mit Behinderung verbessert werden soll. Was bedeuten die neuen Regelungen für die rechtliche Betreuung? Welche Aufgaben kommen auf die Ehrenamtlichen zu? Der Betreuungsverein Arnsberg der Diakonie Ruhr-Hellweg lädt am Dienstag, 22. Oktober, alle ehrenamtlichen rechtlichen Betreuerinnen und Betreuer herzlich zu einer Informationsveranstaltung in Arnsberg ein. Dabei erläutert die Ergänzende unabhängige Teilhabe Beratung (EUTB) den Grundgedanken des BTHG und stellt Möglichkeiten und Hilfeleistungen vor.
Im Dezember 2016 wurde das "Gesetz zur Stärkung und Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung" vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Die Umsetzung erfolgt in insgesamt vier Stufen. Mit der dritten Stufe 2020 werden wesentliche Änderungen in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen in Kraft treten.
Die Veranstaltung findet am Dienstag, 22. Oktober, um 18 Uhr bei der Diakonie, zu den Werkstätten 15, in Arnsberg statt. Der Eintritt ist frei. Zur besseren Planung wird um eine Anmeldung bei Sarah Hermes bis zum 21. Oktober gebeten unter Telefon: 02931/939858-20 oder per E-Mail an shermes@diakonie-ruhr-hellweg.de